Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Auftraggeber und Fotograf beide den Fotovertrag unterschrieben haben.

Die im folgenden Text erwähnten 'Fotos' sind im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.


1. Rechte an den fotografischen Arbeiten und Nutzung

Das Urheberrecht der Fotos liegt immer beim Fotografen.

Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies im Fotovertrag nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken an den Auftraggeber, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Auftraggeber hat kein Recht, Fotos zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Fotografenhonorars an den Auftraggeber über.

Bei der Verwendung der Fotos in Online- und Printmedien für den geschäftlichen Gebrauch ist der Fotograf als Urheber des Fotos zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Verwendung der Fotos im Internet elektronische Verknüpfungen zur Homepage des Fotografen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Der Fotograf hat das Recht, die Fotos zu eigenen Werbezwecken und zur redaktionellen Berichterstattung über seine Arbeit digital und gedruckt zu verwenden.

Soweit der Auftraggeber dem Fotografen Weisungen über zu fotografierende Personen, Locations oder Gegenstände erteilt hat, ist es Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser Personen, Locations oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Das Einholen eventuell nötiger Freigaben liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.


2. Honorarvereinbarungen

Für die Herstellung der Fotos fällt ein Honorar in Form eines Stundensatzes, eines Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale an. Nebenkosten für Anfahrtskosten, Requisiten, Gebäudemieten etc. sind - sofern nicht anders vereinbart - vom Auftraggeber zu tragen.

Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird z.B. die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Eine Anzahlung von 50 Prozent des Honorars ist erforderlich, um das Fotoshooting und den Termin zu bestätigen. Der Betrag wird mit Unterschrift des Auftraggebers unter den Vertrag fällig. Der Restbetrag wird nach Auswahl der Fotos für die definitive Fotobearbeitung fällig. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum und in den Händen des Fotografen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 Prozent; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 Prozent; ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin 100 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme.


3. Leistungsvereinbarung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen gemäß seines Portfolios auf seiner Homepage www.petrakesslerkiel.de und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil fotografiert und bearbeitet werden.

Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine durch Passwort geschützte Onlinegalerie für 7 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die gewünschten Fotos zur Bearbeitung auswählen kann.

Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen vollständig bearbeitet und optimiert. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.

Der Fotograf liefert seine Arbeiten in der Regel binnen zwei Arbeitswochen ab. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von sechs Wochen. Durch saisonal bedingte Termindichte kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen.

Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Negative und digitalen Daten zu archivieren. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel.


4. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.